Nach einem umfassenden Überblick über die DSGVO untersucht diese Arbeit das neue Recht auf Vertretung, das in Art. 80 Abs. 1 DSGVO verankert ist. Dieses Recht ermöglicht es den betroffenen Personen, einen zuständigen Verband zu benennen, der ihre Durchsetzungsrechte ausübt, einschließlich des Rechts auf Entschädigung, vorausgesetzt, dass das Recht der Mitgliedstaaten dies zulässt. Da dieses Recht vom nationalen Recht abhängig ist, wird in dieser Arbeit untersucht, wie in den wichtigsten europäischen Gerichtsbarkeiten mit kollektiven Rechtsbehelfen gegen Massenschäden beim Datenschutz umgegangen wird, bevor ein Überblick über die allgemeine Situation in der EU und die damit verbundenen Herausforderungen gegeben wird.