Die schon lange beschlossene weitreichende Umgestaltung des Systems der strafrechtlichen Sanktionen des schweizerischen Erwachsenenstrafrechts soll am 1. Januar 2007 endlich in Kraft treten. Sie war in den mehr als 23 Jahren seit Beginn der Vorarbeiten unterschiedlichen kriminalpolitischen Tendenzen ausgesetzt und ist auch in der parlamentarischen Beratung noch erheblich umgestaltet worden, mit Korrekturen am schon verabschiedeten Text bis zuletzt. Das lässt eine Gesamtdarstellung des neuen Rechts als besonders erwünscht erscheinen, wie sie hier in Gestalt einer umfassenden, aber bislang in Erwartung des Abschlusses der Revision immer wieder aufgeschobenen Neuarbeitung der Erstauflage dieses Buches vorliegt. Sie versteht sich als ein Versuch, die künftige Regelung nicht nur aus ihrer Vorgeschichte und in ihrem intrasystematischen Zusammenhang verständlich zu machen, sondern auch zu verdeutlichen, inwiefern sie die Kontinuität mit dem bisherigen Recht wahrt oder sich als Neuerung darstellt.