Mit den Schengen/Dublin-Assoziationsabkommen gelangt ein zentraler Rechtsakt der europäischen Asylrechtsharmonisierung, die Dublin-II-Verordnung, unmittelbar in der Schweiz zur Anwendung. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entschieden mit dem Amsterdamer Vertrag, die Asylpolitik zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen und für zentrale Bereiche des Asylrechts Mindeststandards festzulegen. In der ersten Phase der EU-Asylharmonisierung wurden Richtlinien mit Mindeststandards verabschiedet, sie kommen in den Mitgliedstaaten zur Anwendung. Die Schweiz wird den EU-Asyl-Acquis zunehmend berücksichtigen müssen. Die vorliegende Studie vergleicht das schweizerische Flüchtlingsrecht mit den europäischen Rechtsnormen. Darüber hinaus wird die Vereinbarkeit des Schweizer Rechts und des europäischen Rechts mit internationalen Standards überprüft, wie sie die Genfer Flüchtlingskonvention und andere Menschenrechtsinstrumente festlegen.