Zum Werk Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitsschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften. Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, Gewerbetreibende und deren Betriebe in rechtliche Auseinandersetzungen zu führen. Die Kommentierung zeigt besonders die Berührungspunkte zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Sozial- und Strafrecht auf, wobei die Schwerpunkte der Kommentierung auf dem Verfahrensrecht und dort besonders der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden liegen. Ergänzend finden sich Praxishilfen für die beratende Anwaltschaft oder Steuerberatung. In einem Anhang finden sich Verwaltungsanweisungen, wie z.B. der Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, die Praktikerinnen und Praktikern eine schnelle Übersicht verschafft. Vorteile auf einen Blick