Zum Werk Das neue, im Juli 2017 in Kraft getretene Funkanlagengesetz ersetzt das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive, RED), welche Vorgaben für die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt umfasst. Es gilt damit für meisten Geräte, die Funksignale aussenden oder empfangen können, nicht aber etwa für Anlagen von Funkamateuren, auf Schiffen oder an Bord von Flugzeugen. Wegen der erheblichen Ausweitung der Nutzung von Funkanlagen und anderen weit über den Bereich der Telekommunikation hinaus (etwa in Kraftfahrzeugen oder Kühlschränken), kommt den neuen gesetzlichen Regelungen eine deutlich größere wirtschaftliche Bedeutung zu als dem bisherigen Funkanlagenrecht. Wesentliche Regelungsgegenstände des neuen Gesetzes sind: