Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Stehen Schwarzarbeitern Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu? Diese und weitere Fragen soll die vorliegende Studienarbeit beantworten. Dabei befasst sich der erste Teil der Studienarbeit mit der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Definition des versicherten Personenkreis, genauer Erläuterungen zu den möglichen Versicherungsfällen undLeistungen, bevor sich in diesem Zusammenhang der zweite Teil der Studienarbeit mit dem Thema der Schwarzarbeit auseinandersetzt. Die Entstehung und die Ursachen der Schwarzarbeit werden in dieser Studienarbeit nicht genauer betrachtet.Mehr und mehr Maschinen, deren technischer Reifegrad noch mangelhaft und ihre Bediener nicht ausreichend geschultwaren, wurden am Arbeitsplatz benutzt. Im Zuge dessen stieg die Unfallgefahr bei betrieblichen Tätigkeiten an und Forderungen nach einer sozialen Absicherung der Arbeitnehmer wurden laut, denn bisher gab es im Fall eines Unfalls nurEntschädigungen nach dem bürgerlichem Recht, beruhend auf der Verschuldenshaftung, bei der eine Entschädigung nur vorgesehen war, wenn dem Arbeitgeber am Eintritt des Schadens ein Verschulden traf. Die daraus resultierenden Diskussionen über eine Verbesserung der sozialen Situation der Arbeitnehmerschaft und zahlreiche politische Auseinandersetzungen um eine sinnvolle gesetzliche Regelung, führten dazu, dass am 06.07.1884 das Unfallversicherungsgesetz, als ein weiterer Bestandteil der Bismarckschen Sozialreform, erlassen und die gesetzlicheUnfallversicherung begründet wurde und als eine Art Unternehmerhaftpflichtversicherung den Arbeitnehmer vor den berufsspezifischen Risiken bei der Ausführung seiner betrieblichen Tätigkeiten schützt und denArbeitnehmer sowie den Unternehmer im Schadensfall absichert. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten erfolgten keine nennenswerten Änderungen, hingegen die Entwicklung in der Nachkriegszeit in den jeweiligen Besatzungszonen sehr unterschiedlich war. Umgreifend reformiert wurde die gesetzliche Unfallversicherung erst 1996 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG vom 07.08.1996), dass als siebtes Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) integriert wurde und am 01.01.1997 in Kraft trat.5 Vorläufer des SGB VII war die Reichsversicherungsordnung (RVO).