Ob die Berufung auf einen Rechtsirrtum vor Rechtsnachteilen schützt, ist eine klassische Frage. Neben echten Irrtümern stellt mittlerweile die Rechtsungewissheit einen Schwerpunkt des Problems dar. Die Reaktionen im deutschen Privatrecht reichen von Nachsicht bis zu großer Strenge. Alexander Scheuch zeigt, dass diese Ergebnisse nicht widersprüchlich sind. Er entwickelt ein dogmatisches Gerüst, das zwischen Anspruchsverfolgung bzw. -verteidigung und der irrigen Über- bzw. Unterschätzung eigener Rechte unterscheidet. Anhand eines vielfältigen Spektrums von Anwendungsfeldern (z.B. Verjährung, Verzugs- und Prozesskostenhaftung) werden übergreifende Wertungen identifiziert. Diese ergeben sich vor allem aus dem Bezug zum Zivilprozess. In der Folge können konkrete Maßstäbe für die praktische Handhabung entwickelt und rechtspolitisches Optimierungspotenzial aufgezeigt werden.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; 2010 Erstes Staatsexamen; 2013 Promotion; Referendariat im Bezirk des OLG Köln; 2015 Zweites Staatsexamen; ab 2015 Akademischer Rat a.Z. am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster; ab 2017 Mitglied im Jungen Kolleg der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; 2020 Habilitation; anschließend Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Osnabrück und Gießen; seit 2022 Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.