Die Methodik der Qualifikation im Internationalen Privatrecht ist auch nach über einem Jahrhundert der rechtswissenschaftlichen Diskussion noch weitgehend ungeklärt. Durch die zunehmende verordnungsrechtliche Durchdringung des Kollisionsrechts und dem dadurch entstehenden Nebeneinander von europäischen und nationalen Kollisionsnormen hat sich diese Problematik noch einmal verschärft. Anhand der Qualifikation der Vindikation und der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis entwickelt Max Finkelmeier eine zweistufige funktional-rechtsvergleichende Qualifikationsmethodik, die neben der sachgerechten Abgrenzung nationaler und europäischer Kollisionsnormen auch auf eine Vereinfachung der mittlerweile nahezu undurchdringbaren Diskussion zielt. Im Rahmen der konkreten Qualifikationsvorgänge wird diese Methodik auf Grundlage umfangreicher rechtsvergleichender Untersuchungen praktisch umgesetzt.<br /><br />Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie der Northwestern University School of Law in Chicago; 2011 Erste Juristische Staatsprüfung; 2015 Promotion; seit 2013 Referendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.