Zum Werk Zum 1.1.2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, das erstmals die Pflichten und daraus resultierende Folgen für Unternehmen im Bereich der sozialen Verantwortung in der Lieferkette regelt, bei deren Nichtbefolgung hohe Zwangs- und Bußgelder und auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufgaben droht. Der vorliegende Kommentar bietet in diesem neuen Rechtsbereich einen sicheren Leitfaden, um behördliche Maßnahmen, Regress und Reputationsverlust zu vermeiden, und eine effektive, effiziente und nachhaltige Implementierung der neuen Anforderungen zu gewährleisten. Vorteile auf einen Blick