Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) findet in den letzten Jahren eine Prozeduralisierung statt. Neben einer inhaltlichen Überprüfung einer beanstandeten staatlichen Maßnahme kontrolliert der Gerichtshof verstärkt auch die Qualität des Verfahrens hinter dieser Maßnahme. Bei der Bewertung einer Konventionsverletzung durch ein Gesetz berücksichtigt er beispielsweise die Qualität des vorangegangenen legislativen Prozesses. Die Akzentuierung der Verfahrenskontrolle ermöglicht es, eine als zu kontrovers empfundenen inhaltsbezogene Entscheidung zu vermeiden. Dahinter steht die Furcht vor einem Legitimationskonflikt mit den Konventionsstaaten. Timo Sewtz leuchtet am Beispiel moralisch-ethisch sensibler Fälle Chancen und Risiken einer Prozeduralisierung im ?Zeitalter der Subsidiarität? (Spano) des europäischen Menschenrechtsschutzes aus.<br /><br />Geboren 1998; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Peking; 2021 Erstes Staatsexamen; 2024 Promotion (Köln); Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin.