Die bisher weitgehend unerforschten philosophischen Elemente der Interessenjurisprudenz werden hier erstmalig zusammenhängend betrachtet und Hecks Werk wird zum ersten Mal unter diesem spezifischen Blickwinkel tiefgehend analysiert. Dazu beginnt die Darstellung mit Hecks Antworten auf die Fragen nach der Möglichkeit des Erkennens und den Begriffen als besonderen Mitteln im Erkenntnisprozess. Hecks Antworten werden der sich anschließenden Darstellung seiner Rechtstheorie und Auslegungsmethode zugrunde gelegt. Die Studie leistet damit auch einen Beitrag zur juristischen Methodenlehre insgesamt, da sie die erkenntnistheoretischen Bezüge der Gesetzesauslegung näher beleuchtet.