Das Patentrecht hat in Europa eine lange Tradition und ist oftmals Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg einer (technologiebezogenen) Unternehmung. Dementsprechend verwundert es nicht, dass alleine in Deutschland jährlich hunderte Patentverletzungen von oftmals enormer wirtschaftlicher Tragweite vor den Spezialkammern der Zivilgerichte verhandelt werden. Unklar ist insoweit allerdings, weshalb das Strafrecht bei der Durchsetzung von Patenten praktisch keine Rolle spielt. Ausgehend von der Einordnung des Patents als absolutes Recht und der Frage, weshalb es trotz zahlreicher Patentverletzungen tatsächlich nicht zur strafrechtlichen Verfolgung kommt, hinterfragt Martin Wintermeier ausführlich die Probleme des Patentstrafrechts de lege lata. Neben der Untersuchung des modernen Patentstrafrechts, versucht er dabei stets die historische Entwicklung, nicht nur des Patentstrafrechts, sondern auch des Erfindungsschutzes in seine Betrachtung einfließen zu lassen. Die umfassende Untersuchung des geltenden Patentstraftatbestands des § 142 PatG offenbart eine Reihe teils erheblicher dogmatischer Friktionen. Die aufgefundenen Problemkreise führen Martin Wintermeier zu dem Ergebnis der Unbrauchbarkeit des Patentstrafrechts de lege lata, welches er in Form von sieben kommentierten Thesen ausführlich begründet. Martin Wintermeier schließt seine Untersuchung mit Überlegungen zur Praktikabilität eines modernen Patentstrafrechts, die in einen Vorschlag für einen Patentstraftatbestand de lege ferenda münden.