Der renommierte Kommentar erscheint in 4. Auflage. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem eine kritische Würdigung der Totalrevision des Opferhilfegesetzes in den Bereichen Schadenausgleich und Genugtuung, erste Entwicklungen zum neuen, vom Bundesamt für Justiz verabschiedeten Leitfaden zur Genugtuung sowie eine durchgehende Kommentierung der Opferrechte im Straf- und Militärstrafprozessrecht.
Das Standardwerk richtet sich sowohl an Juristinnen und Juristen, die Ansprüche von Opfern in Verwaltungs- oder Strafverfahren geltend machen oder zu beurteilen haben, als auch an Praktikerinnen und Praktiker, die sich in ihrer täglichen Beratungsarbeit mit dem Opferhilferecht beschäftigen.