Zum Werk
In der Tradition der Münchener Kommentare kommentiert dieses neue Werk die §§ 1-102 StaRUG -Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - sowie die Änderungen in der InsO und der InsVV durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts - SanInsFOG.
Wie die anderen Werke aus der Reihe der Münchener Kommentare überzeugt auch dieser Großkommentar durch
- systematischen Aufbau der Bearbeitung mit Normzweck, Entstehungsgeschichte und Einzelerläuterungen
- wissenschaftliche Gründlichkeit und praxisbezogene Lösungen
- Einbeziehung von angrenzenden Materien
- ausgewiesene Experten aus Praxis, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Steuerrecht: Professoren, BGH-Richter, Insolvenzrichter, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und Rechtspfleger
Vorteile auf einen Blick
- in die Tiefe gehende, richtungweisende Kommentierung
- mit der ersten Rechtsprechung
- im neuen MüKoStaRUG wird das durch das SanInsFOG geschaffene Restrukturierungsrecht
- (StaRUG und reformierte ESUG-Eigenverwaltung) in vom MüKo gewohnter Tiefe erläutert
Zur Neuauflage
Der Gesetzgeber setzt mit dem Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) gänzlich neue Parameter für Restrukturierungen in Deutschland. Der MüKo widmet diesem Gesetz daher einen neuen Band.
Herzstück wird die Kommentierung der Regelungen des neuen Restrukturierungsrahmens sowie der Sanierungsmoderation im StaRUG sein. Hier werden hochqualifizierte und in der rechtspolitischen Diskussion um die neuen Regeln ausgewiesene Autoren deren Hintergrund, Funktion und Systematik ausleuchten und im Lichte erster Veröffentlichungen und Entscheidungen bewerten.
Wesentliche Änderungen beinhaltet das SanInsFOG auch für die InsO sowie das Haftungsregime in der Krise. Diese werden durch die bewährten Kommentatoren der betroffenen InsO-Normen eingeordnet und analysiert.
Die umfassende Kommentierung des neuen Rechts durch hochqualifizierte Autoren macht Band 5 zum unverzichtbaren Arbeitsmittel für alle Beteiligten in einer Unternehmenskrise.
Zielgruppe
Für alle Beteiligten in Restrukturierungs- und Sanierungssituationen oder Insolvenzverfahren und deren Beraterinnen und Berater; für Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwaltung, Banken, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Universitäten.