Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hamburg (Betriebliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen handelt es sich um einen der bedeutendsten Bereiche der Steuergestaltung und -politik international agierender Unternehmen. Die Ergebnisse einer Umfrage unter großen multinationalen Unternehmen zeigen, dass über 70% der Befragten die Gestaltung von Verrechnungspreisen für eine der größten steuerlichen Herausforderungen für ihre Organisation halten. Verrechnungspreise stellen Entgelte dar, die zwischen rechtlich selbständigen, aber miteinander verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen berechnet werden. Nach aktuellen Schätzungen werden zwischen 60% und 70% des gesamten internationalen Handels durch Lieferungen und Leistungen zwischen solchen Unternehmen abgedeckt. Aus steuerlichen Gründen hat jedes einzelne Unternehmen seinen Gewinn separat zu ermitteln. Auf Grund der rechtlichen Selbstständigkeit umfasst dieser auch die Ergebnisse, die aus dem Leistungsaustausch der verbundenen Unternehmen resultieren. Dieser Gewinn entsteht allerdings nicht durch das Handeln auf einem tatsächlichen Markt, so dass als Entgelt für die Lieferungen und Leistungen interne Verrechnungspreise anzusetzen sind.Der Gestaltung von Verrechnungspreisen kommt somit eine hohe Bedeutung zu, zumal ihre systematische Festlegung Gewinne in verschiedenen Staaten beeinflusst. Verrechnungspreise haben einen unmittelbaren Einfluss auf Auf-wand und Ertrag und wirken sich folglich auch auf die steuerliche Bemessungsgrundlage aus. Geschäfte zwischen Mitgliedern einer wirtschaftlichen Einheit eröffnen so ein beträchtliches Potenzial, Spielräume zur steuerlichen Gewinnverlagerung und damit das internationale Steuergefälle auszunutzen. Die Konzernleitung kann dies erreichen, indem sie durch eine gezielte Festlegung von Verrechnungspreisen Gewinne in jene Gesellschaften im Konzern verlagert, die einer niedrigeren Steuerbelastung unterliegen. Insbesondere „Hochsteuer-länder“ sind von steuermotivierten Ergebnisverteilungen betroffen, indem Steuersubstrat ins niedriger besteuerte Ausland verlagert wird.