Zum Werk Kann jemand seine Geschäfte nicht mehr wahrnehmen - aus welchen Gründen auch immer - und hat er auch keinen Bevollmächtigten, bestimmt das Amtsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer, die/der für ihn handeln kann. Diese Aufgabe wird teilweise von Berufsbetreuern, hauptsächlich aber von den Angehörigen übernommen. Gerade diese Betreuerinnen und Betreuer stehen häufig vor dem Problem, dass sie für einen anderen handeln müssen, ohne genau zu wissen, welche Aufgaben, Pflichten und Rechte ihnen obliegen. Aber auch die Betreuten müssen wissen, inwieweit ihnen welche Rechte weiterhin zustehen. Die Broschüre informiert die Leserschaft über