Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die Demenzfrüherkennung mittels genetischer & nicht-genetischer Biomarker

Eine Bewertung der Angemessenheit der Rechtslage unter Berücksichtigung medizinethischer Aspekte

Primäre Demenzen sind derzeit nicht heilbar. Aufgrund der steigenden Fallzahlen werden Möglichkeiten der Prädiktion mittels sog. Biomarker intensiv beforscht. Die Ergebnisse, die lediglich Wahrscheinlichkeitsaussagen darstellen, ermöglichen die Errichtung von Patienten- und Forschungsverfügungen. Auf Untersuchungen mittels genetischer Biomarker sind die Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes anwendbar. Für Untersuchungen mittels nicht-genetischer Biomarker gelten trotz nahezu gleichen Aussagegehaltes die allgemeinen Vorschriften. Die Patientenverfügung gem. §§ 1827 ff. BGB birgt im Hinblick auf Demenzerkrankungen, die mit einer fortschreitenden Änderung der Persönlichkeit einhergehen, Schwierigkeiten. Dies gilt auch für die nur im Rahmen des Arzneimittelrechtes mögliche Forschungsverfügung. Die Regelungen werden aus verfassungsrechtlicher Sicht, im Hinblick auf Funktionalität und Praktikabilität und aus rechtsexterner, insbesondere medizinethischer Sicht, auf ihre Angemessenheit hin beleuchtet. Anschließend werden Änderungen des Rechts wie die Einführung eines allgemeinen Prädiktionsgesetztes sowie die Ergänzung der Regelungen der Patientenverfügung vorgeschlagen.

Die Autorin
Sarina Kahre-Krüger ist derzeit Proberichterin im Bezirk des OLG Celle. Davor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE) für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover.

avril 2026, env. 367 pages, Allemand
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
978-3-658-50889-0

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