In einem mehr und mehr vom europäischen Recht geprägten Kontext und in einer Zeit, in der die römisch-germanischen oder Common-Law-Systeme nebeneinander existieren müssen, bildet diese Forschung im vergleichenden Recht aus zwei Gründen eine Neuigkeit. Obwohl die meisten auf dem Markt befindlichen juristischen Wörterbücher zweisprachig sind, hat dieses den grossen Vorteil, viersprachig zu sein. Mit dem Deutschen, dem Englischen, dem Spanischen und dem Französischen macht sich dieses Wörterbuch also in ganz Europa und sogar jenseits seiner Grenzen verständlich. Obwohl Grundrechte seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges existieren und sie einen äusserst
wichtigen Platz im Projekt einer europäischen Verfassung nahmen, mangelte es dem internationalen Recht der Menschenrechte
an einem solchen Wörterbuch. Es schliesst also eine Lücke im speziellen Bereich der Grundrechte, der Geistesfreiheit, d.h. der Bewusstseins-, Gedankens-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Dieses mehrsprachige Wörterbuch des vergleichenden Rechtes ist der Abschluss einer
fünfjährigen Partnerschaft mit den Universitäten von Oxford Brookes und Bristol, Salamanca, Marburg und Poitiers geführten Arbeit. Es wurde sowohl für die, die Jura unterrichten, als auch für die, die das Recht anwenden, entwickelt.