Eine Reform der Krankenhausversorgung stellt ein dringliches und weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stehendes Anliegen dar. Indes stoßen Reformvorhaben auf verfassungsrechtliche Herausforderungen, ist doch die Gesetzgebungszuständigkeit für das Krankenhauswesen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und die Abgrenzung der Kompetenzräume mit Schwierigkeiten behaftet. Zudem müssen Grundrechtspositionen der Krankenhausträger beachtet werden. Vor diesem Hintergrund entfaltet Ferdinand Wollenschläger den grundgesetzlichen, insbesondere kompetentiellen und grundrechtlichen Rahmen für eine Reform von Krankenhausversorgung und -vergütung. Auf dieser Basis unterzieht er nicht nur die aktuellen Reformvorschläge einer verfassungsrechtlichen Bewertung, vielmehr zeigt er auch weitere Gestaltungsoptionen auf.<br /><br />Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in München und Oxford; 2006 Promotion; 2010 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.