Diverse praktische Beobachtungen aus dem Blickwinkel der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die als nationaler privatrechtlicher Enforcer innerhalb einer zweistufigen Private Public Partnership zusammen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Enforcement in Deutschland verantwortlich ist, münden in der Erkenntnis, dass die internationale Koordinierung nationaler Enforcement-Aktivitäten im jetzigen Zustand aktive Regulierungsarbitrage zulässt, regulatorische Kooperation zwischen nationalen Enforcern erschwert und die Entwicklung lokaler IFRS nicht verhindert. Vor diesem Hintergrund entwickelt Roland Bockmann idealtypische Konzeptionsmodelle, die ebendiese Unzulänglichkeiten adressieren und im besten Fall beseitigen können.