Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Veranstaltung: Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Verlauf dieser Arbeit soll die Problematik der immateriellen Vermögenswerte diskutiert werden. Dabei wird sowohl auf die Regelungen des deutschen Handelsrechts als auch auf die der internationalen Rechnungslegung eingegangen.Zunächst wird allerdings nur auf die Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht eingegangen. Wichtig ist hierbei, dass als erstes die Funktionen des Jahresabschlusses nach deutschem Handelsrecht festgehalten werden. Des Weiteren werden die immateriellen Vermögensgegenstände wie sie nach § 266 Abs. 2 A I HGB gegliedert sind definiert. Im nächsten Schritt wird auf die Besonderheiten der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände eingegangen. Hierbei wird die Problematik der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten tiefgründiger erläutert, da dies eines der Hauptprobleme ist, das bei der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen auftritt.Als nächstes folgt eine Erläuterung zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangsangaben der immateriellen Vermögensgegenstände. Dabei wird hauptsächlich auf die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände, sowie auf den Geschäfts- oder Firmenwert eingegangen, da diese beiden Posten die meisten Probleme in Bezug auf ihre Bilanzierung bergen.Im Rahmen der IFRS werden zunächst die Funktionen eines Jahresabschlusses nach IFRS dargestellt. Dann werden die Begriffe der Immateriellen Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts erläutert. Dazu ist erforderlich, dass zunächst geklärt werden muss, was nach IFRS einen Vermögenswert generell ausmacht.Im Rahmen der Erläuterungen zum Ansatz der immateriellen Vermögenswerte wird wiederum auf die Forschungs- und Entwicklungskosten eingegangen. In diesem Abschnitt wird der Problematik jedoch kein separater Unterpunkt gewidmet, da die Hauptprobleme bereits bei der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht diskutiert wurden. Es wird lediglich auf die abweichenden Regelungen eingegangen.Unter dem Punkt 4 „Kritische Würdigung“ sollen dann die in der Arbeit erlangten Erkenntnisse mit kritischem Hintergedanken zusammengefasst werden. Dabei soll vor allem auch auf die Unterschiede zwischen deutschem Handelsrecht und internationalem Recht eingegangen werden und diskutiert werden, ob die Informationsfunktion tatsächlich durch die Änderungen im deutschen Handelsrecht gestärkt wurde.