Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit behandelt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers. Das Coronavirus rief Mitte März 2020 eine tiefgreifende Veränderung des privaten und öffentlichen Lebens hervor. Die Geschäftsschließungen und die Einführung von Abstands- und Hygieneregeln zur Vermeidung von Neuinfektionen führten dazu, dass viele Bürger plötzlich im Homeoffice tätig waren und dafür oftmals provisorisch das Esszimmer oder das Wohnzimmer nutzen mussten . Für die Steuerpflichtigen stellt sich dabei die Frage, ob der beispielsweise durch Strom und Telekommunikation entstandene Mehraufwand über die Vorschrift zum häuslichen Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG steuerlich zum Abzug gebracht werden kann. Die durch die Corona-Krise gestiegene Anzahl an im Homeoffice tätigen Steuerpflichten und die dadurch gesteigerte Relevanz des häuslichen Arbeitszimmers führt zu der Frage, ob und wie durch die Corona-Pandemie die künftige Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers beeinflusst wird und ob die bisherige Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers auch in der Krise Bestand hat.