Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:Ist es möglich, eine vollständige Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte zu erreichen? Kann der Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssektor durch einheitliche Vorschriften im Gemeinschaftsgebiet erhöht werden? Führen diese innereuropäischen Vorgaben zu einer Stärkung der Anlegerseite oder können sogar Nachteile für den Privatanleger entstehen? Diese Fragen sollen durch diese Diplomarbeit weitestgehend beantwortet werden.Die ersten drei Kapitel dieser Ausarbeitung bilden durch eine Darstellung der beiden Richtlinien den Einstieg in die Thematik. Im Vordergrund stehen hierbei die angestrebten Ziele und der jeweils verfolgte Zweck sowie die Umsetzung dieser Maßnahmen in nationales Recht der Bundesrepublik Deutschland.Diesem Überblick schließt sich eine detaillierte Beschreibung der grundlegenden Begriffe an, die notwendig sind, für das Verständnis dieser Ausarbeitung.Das fünfte Kapitel legt den Grundstein für die spätere Bewertung hinsichtlich der Erreichung der gesetzten Ziele. Im Vordergrund dieses Kapitels steht die Synchronisierung der MiFID mit der VVR. Mit Hilfe einer Gegenüberstellung wird auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Vorgaben beider Richtlinien eingegangen. Dabei erfolgt ein Vergleich der Einzeltatbestände der MiFID mit denen der VVR. Unter diese Aufzählung der wesentlichen Aspekte fallen insbesondere die Wohlverhaltenspflichten, die für einen Berater oder Vermittler bei Ausübung der Tätigkeit durch die jeweiligen Richtlinien vorgegeben sind.In dem sechsten Kapitel dieser Ausarbeitung wird auf die Ungleichbehandlung der Anlagevermittler bzw. Anlageberater gegenüber den reinen Investmentfondsberatern bzw. Investmentfondsvermittlern eingegangen. Hierfür wird das Problem der Freistellung des Art. 3 der MiFID aufgezeigt, nach dem ein Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, von einer solchen Freistellung Gebrauch zu machen. Daraus ergibt sich die Frage, wie diese Ausnahmevorschrift des Art. 3 der MiFID durch einen neuen § 2 Abs. (6) Nr. 8 KWG in den Gesamtrahmen der Umsetzung der MiFID eingebettet werden kann. Dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen eine solche Befreiung vorliegt und welche Konsequenzen sich daraus für die Berater bzw. Vermittler ergeben. Weiterhin werden in diese Fragestellung verfassungsrechtliche Bedenken mit einbezogen, die sich aus einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes ergeben könnte.Das nachfolgende […]