Immer weniger gelingt es, die Herausforderungen des Rechts in der Dichotomie von Staat und Markt zu verarbeiten. Das gilt auch für die Aufgaben der Daseinsvorsorge unter dem neuen Leitbild des Gewährleistungsstaates. Claudio Franzius zeigt die Notwendigkeit eines Regelungsmodells öffentlicher Dienstleistungen auf. Hierfür muss vom Staat abstrahiert und die europäische Rechtsordnung als Gewährleistungs- und Regelungsverbund rekonstruiert werden. Die Transformation des Mitgliedstaates zum Gewährleistungsstaat setzt die Anerkennung sozialen Vertrauens als Legitimationskategorie für die Entfaltung eines Strukturgewährleistungsrechts voraus. Der Umbau der Daseinsvorsorge unter Schärfung des Wettbewerbs kann hingegen ohne Vernachlässigung des Gemeinwohls verarbeitet werden. Der Autor fordert, dass das Verwaltungsrecht Regulierung und Ausschreibung als neue Formen aufnimmt, die Recht und Politik ohne Rückgriff auf den Staatsbegriff verkoppeln. Öffentliches Gewährleistungsrecht soll die Organisation, Finanzierung und Qualitätssicherung der Leistungserbringung durch private Akteure akzentuieren. Erkennbar wird dabei ein Zurücktreten der territorialen Logik der Handlungskoordinierung hinter die funktionale Logik der Einheitsbildung, die mit dem marktbezogenen Regulierungsbegriff nicht angemessen beschrieben wird. Der Veränderungsdruck reicht weiter, muss aber in der eigenen Welt des Rechts verarbeitet werden und verlangt nach Ansicht des Autors zur Erfassung transnationaler Regelungsstrukturen eine neue Autonomie des Rechts.<br /><br />Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Montpellier, 1999 Promotion; 2007 Habilitation; seit 2007 Privatdozent an der Juristischen Fakultät der HU Berlin; Lehrstuhlvertretungen in Frankfurt am Main, Konstanz und Bremen.