<p>Gegen bestehende Vorurteile und Widerstände hält auch im Geltungsbereich der nordwestdeutschen Höfeordnung die gemeinschaftlich betriebene Landwirtschaft in Form von Gesellschaftsbetrieben Einzug. Auf die Vererbung der Betriebe nach den Vorschriften der Höfeordnung kann dies jedoch erhebliche (nachteilige) Auswirkungen haben. Die Untersuchung stellt diese Auswirkungen heraus und widmet sich der Frage, ob eine Anpassung des status quo vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Gesellschaftsrechts in der Landwirtschaft geboten ist. Hierauf aufbauend schließt das Werk mit einem Reformvorschlag zur Reformierung der für nachteilig befundenen Vorschriften. </p>