Das Energiewirtschaftsgesetz enthielt im Jahr 2005 eine Vorschrift für „Objektnetz“-Betreiber, die der Regulierung weitestgehend entzogen waren und Dritten keinen Netzzugang gewähren mussten. Letzteres war der Grund, weshalb der EuGH die Vorschrift für europarechtswidrig erklärte. Der europäische Gesetzgeber knüpfte hieran an und nahm mit den „Geschlossenen Verteilernetzen“ eine neue Netzkategorie in die Richtlinie 2009/72/EG auf, die deutlich weniger Privilegierungen vorsah. Diese Vorgaben wurden national in § 110 EnWG 2011 umgesetzt. Zugleich wurden die regulierungsfreien Kundenanlagen neu kodifiziert, die nun die attraktivere Option für bisherige Objektnetzbetreiber zu sein scheinen. In der Dissertation wird daher untersucht, ob Objektnetze nun als Netz, teilprivilegiertes geschlossenes Verteilernetz oder als regulierungsfreie Kundenanlage einzustufen sind. Es wird zudem geklärt, ob die Umsetzung europarechtskonform erfolgt ist und wo gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf besteht.