<p> Die Datenschutz-Grundverordnung hat ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht etabliert. Die Mitgliedsstaaten müssen europarechtliche Maßstäbe direkt anwenden und eigene Interpretationskriterien in Frage stellen. Der neue Großkommentar zur DS-GVO wird von führenden europäischen Juristinnen und Juristen verantwortet, die den europäisch und transnational geprägten wissenschaftlichen Diskurs umfassend auswerten. Die Kommentierungen berücksichtigen die bestehenden Interpretationsansätze auf nationaler Ebene, ordnen sie in ein europararechtliches Umfeld ein und bestechen so durch neue Argumente, die auch im streitigen Verfahren neue Möglichkeiten bieten. Die Vorteile Neue europarechtliche Argumentationsmuster für die nationale Interpretations- und Anwendungspraxis Europarechtliche Einordnung der Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, v.a. Anwendungsbereich der DS-GVO Schwerpunktsetzung auf aktuellen Themen: - Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing - „Recht auf Vergessenwerden“ - „One-Stop-Shop“ - Sanktionen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen - Profiling - Pseudonymisierung und Anonymisierung - Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen - Datenschutzaudit und -zertifizierung</p>