Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Zur Frühen Neuzeit in Basel entstehen regelmässig wichtige Forschungsarbeiten. Dies mag nicht zuletzt damit zusammenhängen, dass die Rheinstadt, trotz der Hinwendung zur Eidgenossenschaft 1501, in den Folgejahrhunderten ihre Beziehungen nach aussen weiterhin pflegte. In diesem Band finden die Universität, der Buchdruck, der Kolonialismus sowie die Basler Gesellschaft besondere Berücksichtigung. Der Band enthält sowohl Beiträge mit qualitativ-reflektierenden Zugängen als auch solche mit quantitativen Ansätzen. Einige Artikel zum 19. und 20. Jahrhundert ergänzen den thematischen Schwerpunkt dieses Bandes, indem sie den Bogen zur Neuzeit schlagen.

décembre 2022, 280 pages, Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Bd. Bd. 122 Bd. 122, Allemand
schwabe
978-3-7965-4707-2

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