Zentgerichte waren im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit eine in der Forschung bislang wenig beachtete regionale Besonderheit in den Territorien am Mittelrhein, in Hessen und in Franken. Anhand der erstmals ausgewerteten umfangreichen Protokolle des Wertheimer Zentgerichts aus der Zeit um 1600 werden die Strukturen und Funktionsweisen dieser Gerichtsform mithilfe eines mikrohistorischen Ansatzes analysiert und deren Bedeutung für die Dorfgesellschaft herausgearbeitet. Zugleich finden Forschungsperspektiven der Kriminalitäts- und Rechtsgeschichte, aber auch der Sozial- und Gesellschaftsgeschichte Berücksichtigung. Dabei wird deutlich, dass die Protokolle der Wertheimer Zent nicht nur die lokalen Verhältnisse spiegeln: Das Zentgericht war weniger ein Instrument der herrschaftlichen Kontrolle und Regulierung, sondern diente vor allem der genossenschaftlichen Friedenssicherung. Gleichzeitig werden in den Zentgerichtsprotokollen Wahrnehmung und Umgang mit Delikten in der Lebenswelt der ländlichen Gesellschaft am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges sichtbar.