Die Finanzkrise nimmt durch die wachsenden Verflechtungen innerhalb der EU Ausmae an, die mit herkommlichen Instrumenten kaum mehr bewaltigbar sind. Daher wurde der sog. "e;Euro-Rettungsschirm"e; aufgespannt. Auf dessen 2. Stufe sollen finanzielle Hilfen uber die 'Europaische Finanzstabilisierungsfazilitat' (EFSF) gewahrt werden. Die Euro-Mitgliedstaaten ubernehmen dabei Gewahrleistungen fur Verbindlichkeiten, die die EFSF eingeht, um die Hilfen zu finanzieren. Untersucht wird, auf welche rechtliche Grundlage die Grundung der EFSF gestutzt werden kann. Weiter wird die Vereinbarkeit mit dem "e;bail-out-Verbot"e; des AEUV sowie der "e;Schuldenbremse"e; des GG beleuchtet. Im Ergebnis ist entscheidend, ob die EFSF als Einrichtung der EU oder als Gemeinschaftsunternehmen der Mitgliedstaaten eingeordnet wird. Letzterenfalls wird die Unvereinbarkeit mit geltenden Europa- und Verfassungsrecht festgestellt - ein Ergebnis, das die Bemuhung der Bundesregierung zur Anderung des AEUV zu begrunden vermag.