Die liberale Demokratie befindet sich in der Defensive. Umso wichtiger ist die Bekämpfung des Extremismus durch die Wehrhafte Demokratie. Unabhängig von der theoretischen Prob-lematik der Verteidigung der Demokratie durch ihre partielle Einschränkung wird die Frage nach den "dunklen Seiten" der Extremismusbekämpfung - die Gefahr von Entgrenzungen und Exzessen sowie von Fehlwahrnehmungen und Irrtümern - in praktischer Hinsicht auf-geworfen: von der Problematik des "Wegzauberns" des Rechtsextremismus über "blinde Fle-cken" bei den NSU-Ermittlungen und beim Staatsschutz zu verbreiteten Irrtümern über den Islamismus und die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit durch "Integration"; von juristi-schen Maßstabsverschiebungen bei Parteiverbotsverfahren und "Freund-Feind-Konzepten" über den Einsatz der Bundeswehr in (polizeilichen) Terrorlagen seit 9/11 bis zurück zu Ent-grenzungen in der Frühphase der Bonner Republik. Einbezogen werden schließlich Korrektu-ren, die das Bundesverfassungsgericht bzw. der Gesetzgeber jüngst selbst vorgenommen ha-ben: die Reformulierung der FdGO und die neue "Potentialität" in der NPD II-Entscheidung sowie die Änderung des Art. 21 GG im Sinne einer "flexible Response".