Das vorliegende Werk weist drei Teile auf: Zu Beginn wird eine geraffte allgemeine Rechtslehre geboten, die als erster Teil das Material für die nachfolgende rechtstheoretische Hinterfragung (namentlich im Blick auf die Sinnermittlung und die Rechtsanwendung) hergibt, und im dritten Teil das Tor zu jenen letzten (rechtsphilosophischen) Fragen öffnet, die zu beantworten letztlich jedem seinem Recht verhafteten Juristen aufgegeben bleibt.
Der Verfasser strebt drei Ziele an:
Erstens will er jungen Juristen, die im "täglichen Geschäft" in enttäuschende Routine zu geraten drohen, die Begeisterung für das Recht und seinen Sinn wieder erwecken.
Zweitens soll das Werk demonstrieren, was unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg namentlich im deutschsprachigen Ausland intensiv vermerkt, hiernach aber im Laufe der Jahre weitgehend versandet ist: dass schweizerische Autoren der Rechtsentwicklung (über Eugen Huber, Walther Burckhardt, Oscar A. Gärmann, Alois Troller, Hans Merz, Hans Schultz u.a. hinaus), sich der Rechtsentwicklung sehr wohl bewusst sind und sich eigenständig dazu äussern.
Endlich wird mit zahlreichen Originalzitaten versucht, namentlich schweizerischen Juristen eine Einführung in die nicht immer leicht verständliche Sprache der Rechtstheoretiker zu vermitteln.