Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln, Veranstaltung: International Investment & Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: Waren deutsche Unternehmen früher mit Ausnahme von EU-Verordnungen grundsätzlich ausschließlich an die nationalen Rechnungslegungsvorschriften gebunden, so hat die anhaltende Globalisierung dazu geführt, dass internationale Rechnungslegungsvorschriften in den letzten Jahren immer mehr an Gewicht gewonnen haben. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere die International Financial Reporting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt werden. Das Ziel der Rechnungslegung nach IFRS liegt in einer vereinheitlichenden Darstellung von Jahresabschlüssen, wodurch diese von Stakeholdern unternehmensübergreifend leichter miteinander vergleichbar sein sollen. Zudem sollen Unternehmen zu einer qualitativ hochwertigeren und zugleich transparenteren Finanzberichterstattung bewegt werden. Hierbei spielt das Konzept der "true and fair presentation" (IAS 1) bzw. "faithful presentation“ (Framework) eine gewichtige Rolle. Um diesem Konzept gerecht zu werden, definiert das IFRS-Gesamtwerk u.a. den Wert-begriff des „Fair Value“ (dt. „beizulegender Zeitwert“). Die Ziele dieser Arbeit bestehen darin, dem geneigten Leser einen Einblick in die Struktur des Fair Value-Wertbegriffs innerhalb der IFRS zu vermitteln, ausgesuchte Problemkreise zu beleuchten und die gefundenen Erkenntnisse auf die Jahresabschlüsse ausgesuchter kapitalmarktorientierter Konzerne anzuwenden. Hierzu wird die Arbeit zunächst den Wertbegriff "Fair Value" innerhalb des IFRS-Gesamtwerks und im speziellen innerhalb des IFRS 13 beleuchten und seine einzelnen Merkmale herausarbeiten. Anschließend wird im Rahmen von Einzelbetrachtungen auf besonders interessante Bereiche der Fair Value-Bewertung eingegangen. Ebenso wird die Kaufpreisallokation (insbesondere immaterielle Vermögenswerte inkl. Good Will) behandelt. Anschließend widmet sich die Arbeit der Folgebilanzierung derivativer Good Wills und dem Grundsatz des „Highest-and-best-Use“. Abschließend erfolgen ein Praxistransfer der erarbeiteten Erkenntnisse, eine Fazit und eine kritische Stellungnahme.