Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.<br>