Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/06 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen ist nach jahrelangen Beratungen das Verbringungsrecht der Europäischen Gemeinschaft neu geordnet worden. Die Verbringungsverordnung ist das zentrale Instrument zur Lenkung grenzüberschreitender Abfallströme. Sie regelt nicht nur die grenzüberschreitende Entsorgung im Binnenmarkt, sondern auch den Export und Import von Abfällen aus der bzw. in die Gemeinschaft. Die Autoren dieses Kommentars sind durch ihre Mitarbeit in verschiedenen Organisationen, Lehrtätigkeit und Fachpublikationen als erfahrene Experten ausgewiesen und bestens mit der Materie vertraut. Damit wird der Informationsbedarf für den Praktiker aus erster Hand kompetent befriedigt.