Die Digitalisierung und der technische Fortschritt gewähren dem Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten, um den Prozess der Personalauswahl zu automatisieren und zu optimieren. Begrifflichkeiten wie „E-Recruiting“, „Robot Recruiting“, „People Analytics“, „Pre-Employment-Screening“ und „Künstliche Intelligenz“ haben in den Prozess der Personalauswahl Eingang gefunden. Die damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen werden in der vorliegenden Arbeit am Beispiel algorithmenbasierter Verfahren der Eignungsdiagnostik erörtert. Welche Informationen darf der Arbeitgeber über den einzelnen Bewerber erfahren und welche Methoden darf er diesbezüglich anwenden? Welche Transparenz- und Rücksichtnahmepflichten hat der Arbeitgeber zu wahren, wenn technische Systeme, Algorithmen und automatisierte Test- und Analyseverfahren eingesetzt werden? Welche (Diskriminierungs-)Risiken drohen, wenn die Entscheidungsstrukturen des Algorithmus durch künstliche Intelligenz erlernt bzw. generiert werden? Diese konkreten Fragestellungen münden letztendlich in der übergeordneten Fragestellung, ob es im digitalisierten Bewerbungsverfahren eines besonderen Schutzes des Bewerbers bedarf, welcher im Gesetz einen Niederschlag finden muss.<div><b><br></b></div><div><br></div>