Examensarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 16,00, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der alltäglichen Relevanz ist die rechtliche Dimension der Frage hochaktuell. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 erhielt die Diskussion um die Zulässigkeit der Videoüberwachung der Arbeitnehmer einen neuen Impuls.Daneben befeuern Schlagzeilen über Bußgelder in Millionenhöhe auf Unternehmerseite die Sorge, Fehler im Umgang mit Datenschutz könnten die Existenz des Unternehmens bedrohen.Nun steht der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer die neue europäische Verordnung gegenüber. In dieser Arbeit wird untersucht, welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung hat und an welcher Stelle die bereits entwickelten Grundsätze weitergelten.Die Untersuchung geht von den Regelungen der DSGVO aus und beantwortet die Frage, ob das gleichzeitig novellierte BDSG eine zulässige Konkretisierung im Rahmen der Öffnungsklauseln ist. Anschließend werden nach einem kurzen Exkurs in die grundrechtliche Dimension der Fragestellung, die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Videoüberwachung systematisiert. Danach wird gezeigt, wieso die verdeckte Videoüberwachung nach der deutschen Rechtslage nicht zu rechtfertigen ist und es eines Rückgriffs auf die DSGVO bedarf. Abschließend werden die für die Praxis relevanten Grundsätze der Beweisverwertungsverbote skizziert.