Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Technische Universität Ilmenau (Institut für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unternehmen haben einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklungeines Wirtschaftssystems; sie sind die Motoren des europäischen Binnenmarktes.Ihre rechtliche Ausgestaltung, insbesondere die wirtschaftlicheHandlungsfreiheit, die Chancengleichheit zwischen den nationalenRechtsformen und die Sicherheit im Rechtsverkehr sind für das Funktionierendes Binnenmarktes essentiell. Ein einheitlicher Wirtschaftsraumbedarf jedoch gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen, die imWesentlichen gleich sind. Dies kann durch Harmonisierung der nationalenGesellschaftsrechte sowie durch europäisches Einheitsrecht erzieltwerden.1In den vergangenen Jahren befand sich das europäische Gesellschaftsrechtin einer Lethargie; seit 1989 wurde keine Richtlinie mehr erlassen.Ein erstes und bedeutsames Zeichen des Fortschritts brachte die Einigungauf die Verordnung über die Schaffung einer europäischen Aktiengesellschaft(SE) im Jahr 2001. Weitere Regelungen auf europäischerEbene sind dringend angeraten. Die europäische Kommission hatden Handlungsbedarf erkannt und im Mai 2003 einen Aktionsplan fürdie nächsten Jahre vorgelegt.1 Schwarz, Europäisches Gesellschaftsrecht, Tz. 1 f.