Zur Durchsetzung von Kindesunterhaltsverträgen im Ausland sind neben nationalen Gesetzen vor allem auch verschiedene Staatsverträge – sowohl Rechtshilfe- als auch Vollstreckungsübereinkommen – zu beachten. Für die Vollstreckbarerklärung schweizerischer Unterhaltsverträge sind insbesondere das New Yorker Unterhaltsübereinkommen, das LugÜ und das Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen von Bedeutung.
Die vorliegende Dissertation setzt sich mit den relevanten Konventionen auseinander und legt Schwerpunkte auf die praktisch wichtigen Aspekte der Kombination der Staatsverträge sowie ihrer Regelungen bezüglich der Verfahrenskosten. Ferner geht die Arbeit auf das schweizerische Genehmigungsverfahren für Kindesunterhaltsverträge ein und zeigt aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet ihrer grenzüberschreitenden Durchsetzung auf. Zum einen werden dabei dogmatische Fragen aufgearbeitet, zum andern dient das Werk als praktisches Hilfsmittel zur Vollstreckung schweizerischer Kindesunterhaltsverträge im Ausland.