Die Arbeit widmet sich einem Problem, das die Völkerrechtswissenschaft seit längerem beschäftigt und das im Zuge des Kampfes der Staatengemeinschaft gegen den sog. Islamischen Staat weiterhin an Aktualität und Bedeutung gewonnen hat. Finanziell teils beträchtlich ausgestattete, technologisch hochgerüstete und straff organisiert auftretende nicht-staatliche Akteure verüben Anschläge in Dimensionen, wie ursprünglich nur von staatlicher Seite bekannt. Die Grundlagen des klassischen Völkerrechts berührend, befasst sich die Studie mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Staat gegenüber privaten Akteuren das in Art. 51 UN-Charta verankerte Selbstverteidigungsrecht ausüben kann und welchen Grenzen es insoweit unterliegt. Die Autorin geht diesem Thema durch Normanalyse und Auswertung von Staatenpraxis umfassend nach, greift hierfür bisherige völkerrechtswissenschaftliche Überlegungen auf und erörtert Sinn und Risiken von Anpassungen der rechtlichen Vorgaben.