Im Gesundheitswesen wird gemeinhin Kostendämpfung bei der Qualitätssicherung als oberstes Gebot des Gesetzgebers proklamiert. Dies gilt einmal mehr im Krankenhaussektor, wie die ausdifferenzierte Normfülle des SGB V, KHG und KHEntgG deutlich macht. Nach zahlreichen Gesundheitsreformen, die zuvor bereits die Qualitätssicherung betrafen, wurde nunmehr durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) zum 01. Januar 2016 die qualitätsorientierte Vergütung im Krankenhaus eingeführt. Damit erfolgte die Abkehr von einer Vergütung, die sich an einem reinen Leistungsversprechen orientierte, hin zu einer Honorierung basierend auf tatsächlich erzielten Behandlungsergebnissen. Im Rahmen dieser Arbeit soll daher eine nähere Anschauung des Rechtsinstituts der qualitätsorientierten Vergütung vorgenommen werden. Es werden insbesondere Hintergründe, Entwicklung und Problematik des neuen Vergütungsmodells auch unter Zuhilfenahme des Vergleichs zu anderen sozialrechtlichen Regulierungssektoren, etwa der Pflege oder der Zahnmedizin (in der gesetzlichen Krankenversicherung), aufgezeigt.