Ob und wie die Besonderheiten kleiner Genossenschaften de lege lata und de lege ferenda berücksichtigt werden sollten, war und ist eine der zentralen Fragen in den Diskussionen um das Genossenschaftsrecht während der vergangenen Jahrzehnte. Das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) von 2003 hat auf der Grundlage dieser Erörterungen versucht, den Bedürfnissen kleiner Genossenschaften durch spezifische Bestimmungen Rechnung zu tragen. Unter dem Eindruck dieser europäischen Regelungen wurde sowohl das italienische als auch das deutsche Genossenschaftsrecht reformiert, mit dem Ziel kleine Genossenschaften zu fördern. Anders als in Deutschland waren diese gesetzgeberischen Bemühungen in Italien erfolgreich. Vor diesem Hintergrund untersucht das Werk die italienischen Regelungen und eruiert, ob für das deutsche Genossenschaftsrecht Anregungen – auch mit Hinblick auf die aktuellen Reformüberlegungen – gewonnen werden können.