Inhaltsangabe:Einleitung:Anläßlich des BGH-Urteils ?Bremer Vulkan? befaßt sich die vorliegende Diplomarbeit mit dem Haftungsproblem des Gesellschafters in der Einmann-GmbH. Anlassgebender Sachverhalt ist der existenzvernichtende Eingriff des Alleingesellschafters in die GmbH. In vergleichender Weise wird auf die Rechtslagen in Österreich und Deutschland eingegangen.Um der Frage nach der Haftung des eingreifenden Gesellschafters auf den Grund zu gehen, werden zunächst die folgenden österreichischen Normen untersucht: § 159 StGB Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen; § 69 KO Konkursverschleppung; § 1295 Abs 2 ABGB Schadenersatz; § 61 Abs 2 GmbHG Treuepflichthaftung; § 25 Abs 5 GmbHG analog Geschäftsführerhaftung; anerkannte Fälle der Durchgriffshaftung.Anschliessend folgt eine Kurzdarstellung der wichtigsten Judikate zur Durchgriffshaftung in Deutschland. Der BGH hat sich im ?Bremer Vulkan? Urteil zwar für eine Haftung des Gesellschafters ausgesprochen, schweigt sich aber gleichzeitig über die Anspruchsgrundlagen aus. Dementsprechend verschieden sind die einzelnen Anspruchsmodelle aus der Literatur.Da auch im österreichischen GmbH-Recht eine planwidrige Lücke angenommen werden kann, versucht der Autor in Anlehnung an die deutsche Diskussion und Rechtsprechung Lösungsansätze für das österreichische GmbH-Recht aufzuzeigen. Im Ergebnis spricht er sich für eine Innenhaftung des Alleingesellschafters aus, die auf einem erweiterten Verständnis der Kapitalerhaltungsregeln beruht.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:Abkürzungsverzeichnis41.Einleitung1.1Der Sachverhalt61.2Das Problem71.3Die Forschungsfragen82.Gesellschafterhaftung in Österreich2.1Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen § 159 StGB82.1.1Der Gesellschafter als unmittelbarer Täter des § 159 StGB92.1.2Der Gesellschafter als Beteiligter des § 159 StGB92.2Konkursverschleppung nach § 69 KO112.3Schadenersatz nach § 1295 Abs 2 ABGB112.4Treuepflichthaftung nach § 61 Abs 2 GmbHG122.5§ 25 Abs 5 GmbHG analog132.5.1Beschlussnichtigkeit wegen Verstoß gegen § 82 Abs 1 GmbHG152.5.2Beschlussnichtigkeit wegen Verstoß gegen § 25 Abs 3 GmbHG162.5.3Beschlussnichtigkeit wegen Verletzung des § 159 StGB162.5.4Beschlussnichtigkeit wegen Verletzung der §§ 67, 69 KO162.5.5Ergebnis172.6Durchgriffshaftung172.6.1Entwicklungsstand in Österreich172.6.2OGH Urteil zum Haftungsdurchgriff vom 12.4.2001202.7Ergebnis223.Feststellung […]