Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Sprache: Deutsch, Abstract: In Art. 45 Abs. 1 AEUV wird festgehalten, dass in der Europäischen Union die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gilt. Doch was bedeutet dies rechtstatsächlich für europäische Arbeitnehmer? Die Frage ist von großer praktischer Relevanz, arbeiteten schließlich im Jahr 2020 6,4 Millionen Bürger der Europäischen Union ab 15 Jahren in einem anderen EU-Land, ohne die dortige Staatsbürgerschaft zu besitzen.Angesichts der sich aufwerfenden mannigfaltigen Fragestellungen versucht diese Arbeit einerseits, einen Grobumriss der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu zeichnen. Schwerpunktmäßig wird dabei hinterfragt, ob bezüglich der zentralen Merkmale wie der Arbeitnehmereigenschaft Rechtsklarheit besteht oder gar gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben sein könnte. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der dogmatischen Begründbarkeit von Übergangsregelungen, wie sie aus der EU-Osterweiterung bekannt sind.