Wie kaum ein anderes Menschenrechtsorgan sticht im UN-Gefüge die Arbeit der Menschenrechtskommission und ihres heutigen Nachfolgeorgans, dem Menschenrechtsrat, hervor. Zwar ist dieses Gremium nicht der einzige Akteur, noch nicht einmal im UN-System, im Bereich der Menschenrechte. Doch ihre Situation bildet wie kaum ein anderes Organ einen Mikrokosmos all dessen, was im internationalen Menschenrechtssystem falsch läuft. Als bedeutsamstes UN-Organ für die Menschenrechte kommt dem Gremium nicht nur deshalb eine ganz besondere Bedeutung bei der Analyse des universellen Menschenrechtsschutzes zu.
Ziel dieser Arbeit ist es, die jüngsten Entwicklungen um den neuen Menschenrechtsrat einzuordnen. Dabei soll jedoch nicht dessen Arbeitsweise in Form einer Einführung in das UN-System, sondern eine vertiefte rechtliche Analyse der derzeitigen Situation des UN-Menschenrechtsschutzes im Mittelpunkt stehen. Unerlässlich dazu ist, die inhaltlichen Kontroversen über die strukturellen Veränderungen des außervertraglich eingerichteten MRR näher zu beleuchten und in den Gesamtkontext des UN-Menschenrechtssystems zu stellen, indem auch kursorisch ein Vergleich mit den vertraglichen Menschenrechtsgremien vorzunehmen sein wird. Ferner soll, und das zuallererst, auf die historischen Reformen und Reformversuche der MRK eingegangen werden, um überhaupt die Bedeutung der der Gründung des neuen Menschenrechtsrats bemessen zu können, bevor auf die gesammelten Erkenntnisse aufbauend zum Ende noch ein Blick in die Zukunft und ein Plädoyer zur Fortentwicklung des universellen Menschenrechtsschutzes gewagt werden kann.