Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Studienarbeit behandelt die Mobilität von Gesellschaften im europäischen Binnenmarkt als eine der Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Integration in Europa. Mit der Verlegung ihres Standorts oder Änderung ihrer Rechtsform haben Unternehmen die Möglichkeit, sich den ökonomischen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen. Durch diese Wahlfreiheit werden wohlfahrtssteigernde Effekte für den gesamten Wirtschaftsraum erwartet. Trotzdem ist die Sitzverlegung von Gesellschaften bislang nicht unionsweit harmonisiert worden. Das Projekt einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur Sitzverlegung wurde bis heute nicht vollendet. Es steht deshalb kein einheitlicher, verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung.Den Unternehmen bleibt daher nur die Berufung auf die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Niederlassungsfreiheit. Diese wird vom Europäischen Gerichtshof seit Jahrzehnten immer wieder gestärkt und durch Urteile konkretisiert. Doch die Rolle des „Ersatz-Gesetzgebers“, die dem Gerichtshof damit zukommt, kann er nur bedingt erfüllen.Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften, die mit dem Daily Mail Urteil aus dem Jahr 1988 begann und ihre neueste Wendung durch die Vale Entscheidung im Jahr 2012 erhielt. Die Arbeit untersucht und rekapituliert die Rechtsprechung des EuGH und beschreibt den dadurch entstandenden Rechtsrahmen. Die Ausarbeitung soll aufzeigen, dass trotz zahlreicher EuGH-Urteile zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Gesellschaften auf diesem Gebiet längst keine umfassende Rechtssicherheit herrscht, weshalb eine 14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung – insbesondere für die Praxis – dringend erforderlich ist.Die Arbeit wurde an der Universität Heidelberg im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht im Anschluss an die Vorlesung "Europäisches Gesellschaftsrecht" angefertigt. Sie stammt aus dem Oktober 2012 und berücksichtigt die Rechtslage und Urteile bis zu diesem Zeitpunkt. Behandelt werden folgende Urteile: Daily Mail (1988), Centros (1999), Überseering (2002), Inspire Art (2003), Lasteyrie-du-Saillant (2004), Cadbury Schweppes (2006), Cartesio (2008), National Grid Indus (2011) sowie Vale (2012).