<p>Bereits <em>v. Liszt</em> verstand die Strafrechtswissenschaft als eine zusammenhängende Gesamtheit. In diesem Sinne beleuchten bedeutende Strafrechtswissenschaftler/-innen die allgemeine Entwicklung ihrer Disziplin seit der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den Selbstdarstellungen wird nicht nur das eigene Wirken in der juristischen Lehre und/oder Praxis erörtert, sondern auch allgemeine Fragen der Strafrechtswissenschaft behandelt. </p>