Funktionaler Schutz hat seinen Ursprung in dem Reparation for Injuries Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1949, worin der IGH ein Grundprinzip des funktionalen Schutzes entwickelte. Für Internationale Organisationen (IOs) besteht die Pflicht, ein gewisses Maß an funktionalem Schutz zugunsten ihrer Bediensteten auszuüben. Sobald eine Person für die IO tätig wird, ist diese als Bedienstete der IO zu betrachten. Auf Basis der „implied-powers-theory“ kann das Recht von IOs auf Ausübung von funktionalem Schutz gegenüber ihren Mitgliedstaaten als notwendigerweise beabsichtigt der Satzung einer IO entnommen werden. Dem IGH zufolge kommt IOs das Recht auf Ausübung von funktionalem Schutz zu, soweit dies für die Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit notwendig ist. Damit wird auch die Reichweite dieses Rechts determiniert, wobei sich daraus aber keine konkreten Handlungen für die IO ergeben. Diese Arbeit zeigt sowohl für das Recht als auch für die Pflicht von IOs konkrete Handlungen und deren rechtliche Grundlegung auf.