Die Haftung von Wertpapieremittenten für fehlerhafte Kapitalmarktinformation beherrscht seit Jahren die Theorie und Praxis des europäischen Kapitalmarktrechts. Zuletzt ist unter anderem durch den VW-Dieselskandal die Schadenersatzhaftung für unterlassene Ad-hoc-Publizität in das Zentrum des Interesses gerückt. Chris Thomale nähert sich dem Thema mit einer neuen Methode ökonomisch-analytischer Rechtsvergleichung. Er tritt de lege lata für eine enge Bestimmung des publikationspflichtigen Emittentenwissens und de lege ferenda für eine Abschaffung der Schadenersatzpflicht gemäß §§ 97, 98 WpHG ein.<br /><br />Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Cambridge (Clare College) und Genf; 2011 Promotion (FU Berlin); 2014 LL.M. (Yale Law School); 2017 Habilitation (Heidelberg); seit 2014 Akademischer Rat an der Universität Heidelberg.