Zum Werk
Die Arbeit untersucht, ob unerlaubt handelnde GmbH-Geschäftsführer sowie AG-Vorstände gegenüber gesellschaftsfremden Dritten einer unmittelbaren deliktischen Außenhaftung ausgesetzt sind, obwohl hier schon die juristische Person haftet. Nach Auslegung von § 31 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Haftungskonzentration kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Geschäftsleiterhaftung sogar bei unmittelbaren Rechtsgutsverletzungen grundsätzlich nur im Innenverhältnis besteht. Unter Beleuchtung sämtlicher in Betracht kommender deliktischer Haftungstatbestände arbeitet der Autor besondere Fallgruppen einer ausnahmsweisen Außenhaftung heraus. Insbesondere soll danach zu unterscheiden sein, ob sich die unerlaubte Handlung im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschädigtem ereignet hat.
Zielgruppe
Für Rechtswissenschaftler und interessierte Praktiker auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.